Förderung der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V)
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Wenn Sie Maßnahmen zur Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen mit günstigen Nettokaltmieten.
Dabei gibt es 2 Förderwege: Der 1. Förderweg betrifft Wohnungen für einkommensschwache Haushalte, der 2. Förderweg gilt für Haushalte mit mittlerem Einkommen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V)
Wer kann Förderung der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V) beantragen?+
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