Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“) vom: 28.05.2024 Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Wer kann Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein) beantragen?+
Was wird mit Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein) gefördert?+
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
Passt das zu mir?
Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.
Check starten