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Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“) vom: 28.05.2024 Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Wer kann Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein) beantragen?+
Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein) richtet sich an Startup / junges Unternehmen. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Was wird mit Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein) gefördert?+
Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein) fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung, Innovation & F&E, Gründung, Unternehmensberatung, Investitionen. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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