ZuschussAktiv

Förderrichtlinie SED-Opferverbände

Sächsischer Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel: 0351 49350 Fax: 0351 4935900 ulrike.linder@slt.sachsen.de Sächsischer Landtag

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Ursachen, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur aufzuarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Verband der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR. Außerdem werden gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive unterstützt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Der Zuschuss ist bei einer institutionellen Förderung normalerweise auf EUR 1.000 pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen für Angebote wie psychosoziale Opferberatung, historisch-politischer Unterricht an sächsischen Schulen (Zeitzeugenberichte) und Dokumentationen.

Ihren Antrag stellen Sie bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Sächsischen Landtag, Referat ZD 2

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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