Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung fördert Coachingleistungen für arbeitslose Existenzgründer in der Vorgründungsphase. Die Förderung soll sowohl den Aufbau einer unternehmerischen Vollexistenz als auch eine selbstständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung unterstützen.
Ziel ist es, die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie zu minimieren.
Das Coaching sieht drei aufeinander aufbauende Schritte vor, die nacheinander durchlaufen werden:
Antragsberechtigt sind natürliche, bislang arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Berlin.
Für die beabsichtigte Gründung darf noch keine Anmeldung desselben Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein, in Fällen freier Berufe noch keine Anmeldung zur steuerlichen Veranlagung.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
Wer kann Coachingleistungen in der Vorgründungsphase beantragen?+
Was wird mit Coachingleistungen in der Vorgründungsphase gefördert?+
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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