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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Euler Hermes Aktiengesellschaft (externer Link)

Wenn Sie Darlehen für förderungswürdige oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik liegende Vorhaben im Ausland vergeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bundesgarantien erhalten.

Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen.

Als mögliche Kreditnehmer kommen dabei in Betracht:

Die UKF bieten Schutz vor dem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Risiken.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)

Wer kann Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) beantragen?+
Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) gefördert?+
Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Investitionen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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