Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Euler Hermes Aktiengesellschaft (externer Link)
Wenn Sie Darlehen für förderungswürdige oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik liegende Vorhaben im Ausland vergeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bundesgarantien erhalten.
Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen.
Als mögliche Kreditnehmer kommen dabei in Betracht:
Die UKF bieten Schutz vor dem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Risiken.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
Wer kann Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) beantragen?+
Was wird mit Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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