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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (externer Link)

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom: 09.12.2022 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BAnz AT 30.12.2022 B3

KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) (263)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) beantragen?+
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) gefördert?+
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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