Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab.
Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Wer kann Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein beantragen?+
Was wird mit Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein gefördert?+
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