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Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft

L-Bank

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.

Die L-Bank unterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:

Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.

Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft

Wer kann Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft beantragen?+
Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft richtet sich an Startup / junges Unternehmen mit Sitz in bw. Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)
Was wird mit Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft gefördert?+
Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft fördert Vorhaben im Bereich Gründung, Investitionen. Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen