Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Investitionsbank Berlin (IBB)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Investitionsbank Berlin (IBB) (externer Link)
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Berlin entlastet Sie als Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige oder Tätiger bei der Finanzierung Ihres volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts mithilfe einer Ausfallbürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Als gesundes Unternehmen bekommen Sie die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Vorhaben der Erstinvestition, der betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, der zeitlich begrenzten Finanzierung des laufenden Geschäfts sowie zum Kauf von Geschäftsanteilen.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten können Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften erhalten.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Wer kann Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien beantragen?+
Was wird mit Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien gefördert?+
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