BürgschaftAktiv

Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)

Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Diese Ausfallbürgschaft kann der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?+
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in mv. Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Was wird mit Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert?+
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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