BürgschaftAktiv

Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die in Brandenburg durchgeführt werden.

Die Bürgschaft kann Ihnen zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln gewährt werden.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

brandenburg

Häufige Fragen zu Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Wer kann Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe beantragen?+
Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in brandenburg. Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg
Was wird mit Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe gefördert?+
Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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