Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II
Bayern Kapital GmbH
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie als junges bayerisches Technologieunternehmen im Großraum München ein innovatives Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten.
Der Innovationsfonds II der Bayern Kapital unterstützt in Kooperation mit mindestens einer unabhängigen Privatinvestorin, einem unabhängigen Privatinvestor oder mehreren Privatinvestorinnen oder -investoren Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Technologieunternehmen im Großraum München bei der Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens.
Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel in folgenden Phasen Ihres Vorhabens:
Sie erhalten die Beteiligung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption.
Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 2,5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen höchstens EUR 3 Millionen je Beteiligungsnehmer.
Das Beteiligungskapital wird Ihnen in mehreren Tranchen je nach Fortschritt des Innovationsvorhabens ausgezahlt.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II
Wer kann Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II beantragen?+
Was wird mit Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II gefördert?+
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